Zollabwicklung für Österreich: EU-Warenverkehr und Drittländer
Seit dem Brexit gelten neue Zollregeln für den Warenverkehr mit Großbritannien. Was österreichische Importeure und Exporteure jetzt wissen müssen.
EU-Binnenmarkt: Zollfreier Warenverkehr
Innerhalb der Europäischen Union gilt der freie Warenverkehr. Für Waren, die zwischen EU-Mitgliedstaaten transportiert werden, fallen grundsätzlich keine Zölle an.
Brexit: Neue Regeln für Großbritannien
Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien kein EU-Mitglied mehr. Für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich gelten nun Drittlandsregelungen.
- Zollanmeldung erforderlich für alle Sendungen
- Ursprungsnachweise für präferenziellen Zollsatz
- Veterinär- und Pflanzenschutzzertifikate für Lebensmittel
- EORI-Nummer für alle Importeure und Exporteure
Elektronische Zollanmeldung (EZA)
In Österreich erfolgt die Zollanmeldung elektronisch über das System e-Zoll der Österreichischen Zollverwaltung. Alle Unternehmen, die regelmäßig Waren ein- oder ausführen, müssen sich registrieren.
Wichtig: Für die Nutzung des e-Zoll-Systems benötigen Sie eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Diese können Sie beim österreichischen Zoll beantragen.
Zolltarifnummern (HS-Codes)
Jede Ware muss mit der korrekten Zolltarifnummer (HS-Code) deklariert werden. Falsche Codes können zu Nachzahlungen, Strafen und Verzögerungen führen.


