Zollbeamter prüft Frachtdokumente am Grenzübergang
Zoll
10 Min. Lesezeit20. März 2026

Zollabwicklung für Österreich: EU-Warenverkehr und Drittländer

Seit dem Brexit gelten neue Zollregeln für den Warenverkehr mit Großbritannien. Was österreichische Importeure und Exporteure jetzt wissen müssen.

EU-Binnenmarkt: Zollfreier Warenverkehr

Innerhalb der Europäischen Union gilt der freie Warenverkehr. Für Waren, die zwischen EU-Mitgliedstaaten transportiert werden, fallen grundsätzlich keine Zölle an.

Brexit: Neue Regeln für Großbritannien

Seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien kein EU-Mitglied mehr. Für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich gelten nun Drittlandsregelungen.

  • Zollanmeldung erforderlich für alle Sendungen
  • Ursprungsnachweise für präferenziellen Zollsatz
  • Veterinär- und Pflanzenschutzzertifikate für Lebensmittel
  • EORI-Nummer für alle Importeure und Exporteure

Elektronische Zollanmeldung (EZA)

In Österreich erfolgt die Zollanmeldung elektronisch über das System e-Zoll der Österreichischen Zollverwaltung. Alle Unternehmen, die regelmäßig Waren ein- oder ausführen, müssen sich registrieren.

Wichtig: Für die Nutzung des e-Zoll-Systems benötigen Sie eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Diese können Sie beim österreichischen Zoll beantragen.

Zolltarifnummern (HS-Codes)

Jede Ware muss mit der korrekten Zolltarifnummer (HS-Code) deklariert werden. Falsche Codes können zu Nachzahlungen, Strafen und Verzögerungen führen.