
Frachtrecht
10 Min. Lesezeit14. Jan. 2026
Gefahrguttransport nach ADR: Was Verlader wissen müssen
Das ADR-Übereinkommen regelt den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Wir erklären Klassen, Kennzeichnung und Pflichten für Verlader.
Was ist ADR?
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Die 9 Gefahrgutklassen
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
- Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe
Pflichten des Verladers
Verlader müssen Gefahrgut korrekt klassifizieren, kennzeichnen, verpacken und dokumentieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.
Pflicht: Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut versenden, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser muss eine anerkannte Ausbildung und einen gültigen Schulungsnachweis haben.



