Jurist liest Gesetzbuch mit Waage der Gerechtigkeit
Frachtrecht
8 Min. Lesezeit28. März 2026

UGB § 407 ff.: Was Verlader über Frachtrecht wissen müssen

Das österreichische Unternehmensgesetzbuch regelt die Rechte und Pflichten von Frachtführern. Wir erklären die wichtigsten Paragraphen für Verlader.

Grundlagen des österreichischen Frachtrechts

Das österreichische Frachtrecht ist im Unternehmensgesetzbuch (UGB) in den §§ 407 bis 452 geregelt. Diese Bestimmungen legen fest, welche Rechte und Pflichten Frachtführer, Absender und Empfänger haben.

Haftung des Frachtführers (§ 429 UGB)

Der Frachtführer haftet für Verlust, Beschädigung oder verspätete Ablieferung des Gutes. Die Haftung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht begrenzt.

  • Verlust des Gutes: voller Ersatz bis zur Haftungsgrenze
  • Beschädigung: Differenz zwischen Wert vor und nach der Beschädigung
  • Verspätung: Ersatz des nachgewiesenen Schadens

Frachtbrief als Beweismittel

Der Frachtbrief ist das zentrale Dokument im Frachtrecht. Er dient als Beweis für den Abschluss des Frachtvertrags und die Übernahme des Gutes.

Tipp: Verlader sollten stets darauf achten, dass der Frachtbrief vollständig ausgefüllt ist und alle relevanten Angaben zum Gut enthält. Fehlende Angaben können im Schadensfall zu Problemen führen.

Reklamationsfristen

Schäden müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Bei nicht erkennbaren Schäden gilt eine Frist von 14 Tagen.